Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und
Pflichten zwischen unseren Kunden und der Textwerkstatt Dresden.
Konkrete Leistungen werden in Angeboten und Auftragsbestätigungen,
die sich auf diese AGB berufen, beschrieben. Die AGB gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt.
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr zwischen der „Textwerkstatt Dresden“ (im folgenden
„Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber (im folgenden „Kunde“
genannt). Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte,
selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug
genommen wird.
§ 2 Auftrag
Die Vereinbarungen über Umfang und Bedingungen des Auftrages werden
schriftlich fixiert. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten bedürfen der
Schriftform und werden Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen
Agentur und dem Kunden.
§ 3 Preise
Die in einer Auftragsbestätigung, in einer Vertragsvereinbarung oder
in einem Angebot gerechneten Preise verstehen sich als Nettopreise
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Zahlung
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Zahlung sofort nach
Rechnungseingang erfolgt.
Wird das Zahlungsziel überschritten, hat die Agentur das Recht, ab
diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung, Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem
jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu berechnen.
(2) Zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit gleichartigen Forderungen
ist der Kunde nur für Forderungen berechtigt, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Für ungleichartige Forderungen ist
ein Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf Forderungen des Bestellers
aus demselben Vertragsverhältnis.
(3) Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird der Agentur eine vorher
eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach
Vertragsschluss bekannt, so ist Agentur berechtigt, nach eigener
Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.
(4) Bis zum Eingang aller Zahlungen aus unserer Geschäftsverbindung
mit dem Kunden behalten wir uns sämtliche Rechte an unseren
Lieferungen und Leistungen vor, insbesondere das Eigentum an
Liefergegenständen.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des
Auftrages erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Die Agentur wird
diese Unterlagen vertraulich behandeln.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu
erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt
wird.
§ 6 Gewährleistung
(1) Mängel sind der Agentur innerhalb von acht Tagen schriftlich
anzuzeigen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Für Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten stehen dem Auftraggeber keine weitergehenden
Rechte als für die ursprünglichen Vertragsprodukte zu. Verzögern
sich die Lieferung oder Abnahme aus von dem Auftraggeber zu
vertretenden Gründen, so erlischt unsere Haftung spätestens zwölf
Monate nach Gefahrübergang.
(2) Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit von Nachbesserung oder
Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen, wobei seine Wahl auch unter angemessener Berücksichtigung
unserer Interessen zu treffen ist. Dieses Recht steht dem
Auftraggeber auch im Fall schuldhaft versäumter Nachbesserung durch
uns zu.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten.
(2) Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit
fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter
Beachtung der allgemeinen anerkannten Grundsätze der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen.
(3) Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen
über Produkte und Leistungen des Kunden.
(4) Die Agentur haftet nicht für Schäden einschließlich
Folgeschäden, soweit Dritte (Redaktionen, Journalisten, etc.) die
ihnen von der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen oder
Materialien verändern oder verfälschen.
(5) Die Agentur haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete
Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer
Gewalt zurückzuführen sind.
§ 8 Eigentumsrecht und Urheberschutz
(1) Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus
Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe,
Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben im
Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit
insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages zurückverlangt
werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht
der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck
und im vereinbarten Nutzungsumfang.
(2) Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde
die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland
und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.
§ 9 Weitere Absprachen
(1) Basis der Agenturarbeit bilden die Anweisungen des Kunden.
Werden diese mündlich erteilt, wird das entsprechende
gegengezeichnete Protokoll zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
(2) Kostenvoranschläge: Dem Kunden werden vor Beginn jeder Arbeit
Kostenvoranschläge in schriftlicher Form unterbreitet.
(3) Vertraulichkeit: Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis
gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden, wie überhaupt dessen
Interna, streng vertraulich behandeln.
(4) Aufbewahrung: Die Agentur wird alle Unterlagen für zwei Jahre
aufbewahren und anschließend dem Kunden kostenfrei zur Verfügung
stellen oder diese auf ausdrücklichen Wunsch vernichten.
(5) Nutzungsrecht: Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte
heran, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und im
gleichen Umfang dem Kunden einräumen.
(6) Änderungen oder Abbruch der Arbeiten: Wenn der Kunde Aufträge,
Arbeiten, umfangreiche Planungen und dgl. innerhalb der laufenden
Maßnahme ändert oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen
Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten
gegenüber Dritten freistellen.
(7) Der Kunde erlaubt der Agentur, ihn als Referenz zu benennen.
(8) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im
Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem
Willen der Parteien am nächsten kommt.
(9) Anzuwendendes Recht: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem
Kunden und der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht
anzuwenden.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
(2) Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder unmittelbar
zwischen der Agentur und den Kunden ergebenden Streitigkeiten wird
das für den Sitz der Agentur in Dresden örtlich und sachlich
zuständige Gericht vereinbart.
Stand: März 2008, Dresden